Wann lohnt sich eine Jahrespolice?
Verreisen Sie mehr als einmal im Jahr? Dann lohnt sich für Sie oder Ihre Familie der Abschluß einer Jahresreiserücktrittskosten-Versicherung. Die Jahresversicherung kann als Einzel- bzw. Familien- bzw. Paartarif abgeschlossen werden. Bei Familien-/ Paartarifen sind auch Reisen einzelner Familienmitglieder versichert.
Die Jahresreiserücktrittversicherung wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht entsprechend der Vorgaben des jeweiligen Reiseversicheres vorher gekündigt wird.
Ihre Reise müssen Sie nicht anmelden. Lediglich im Stornofalle sind Buchungsbestätigung der Reise, evtl. ärztliches Attest oder andere Nachweise sowie die Stornorechnung beizubringen.
Es empfiehlt sich eine Versicherung ohne Selbstbehalt abzuschließen, weil in diesem Falle die Versicherung die gesamten Stornokosten übernimmt.
Personenkreis:
Die Jahres-Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist je nach Reiseversicherer in zwei bis drei Altergruppen aufgeteilt. Die erste geht bis zu einem Alter von 64 Jahre. Die nächste folgt ab 65 Jahre und dann gibt es noch die Gruppe ab 75 Jahre.
Da das Erkrankungsrisiko bei älteren Personen größer ist, sind in der Regel auch höhere Beiträge fü die Jahresversicherung zu zahlen.
Bei Familien gilt die Höchstaltersgrenze bis 65 Jahre für mindestens eine Person. Eine Ausnahme macht die Travelsecure, die nach oben keine Altersgrenze hat.
Wer mehr als einmal im Jahr verreist, für den lohnt sich eine Jahresreiseversicherung.
Viele Reiseversicherer und Makler, wie URV, Europäische - ERV, HanseMerkur, Travel Card, Safety Card, TravelProtect, bieten mittlerweile Jahresreiserücktrittskostenversicherung und Jahres-Versicherungspaket an. Sie können wählen zwischen ohne Selbstbehalt und mit Selbstbeteiligung. Auch das Leistungsangebot bei den Versicherungspaketen ist unterschiedlich.
Da das Angebot an Jahresreiseversicherungen größer geworden ist, lohnt sich vor Abschluß einer solchen Reiseversicherung ein Preisvergleich zu machen. Reiseversicherung.tv bietet einen solchen Preisvergleich der Jahresreiseversicherungen an.
Bei uns finden Sie mit Sicherheit ein auf Sie zugeschnittenes Produkt.
Wann leistet die Reiserücktsversicherung nicht mehr?
Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Wann aber gilt eine Reise als angetreten?
Hier einige Beispiele:
- Nach durchgeführtem Check-In am Flughafenschalter oder –automaten.
- Beim Vorabend-Check-In mit dem Passieren der Sicherheitskontrolle.
- Bei Nutzung einer Rail & Fly Leistung mit dem Einsteigen in den Zug
- Bei Mietfahrzeugen mit der Übernahme des Mietwagens oder Wohnmobils
- Bei Eigenanreise mit der Schlüsselübergabe im Hotel oder für die Ferienwohnung oder das Ferienhaus
- Bei einer Kreuzfahrt mit dem Betreten des Zubringers (Bus, Bahn, Flugzeug). Bei Eigenanreise mit dem Gang an Bord.
Sollten Sie also aus irgendwelchen Gründen (Unfall, plötzliche Erkrankung etc.) die Reise vorzeitig abbrechen müssen, übernimmt die Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht mehr die anfallenden Stornokosten. Dies hat das AG München (Urteil vom 24.06.2005 - 172 C 5651/04) so entschieden.
Bei den hier genannten Beispielen ist der Reiseantritt erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt können nur noch Leistungen aus einer Reiseabbruch-Versicherung in Anspruch genommen werden.
Es ist daher jedem anzuraten mit der Reiserücktritt- eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen.