Reiseversicherung für Tourismus in Deutschland
Leistungsbeschreibung Storno- und Storno-Plus-Versicherung für Gäste mit Wohnsitz und Reisen in Deutschland
Storno-Versicherung
In der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung erstattet die ERV die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen
- Tod;
- schwerer Unfallverletzung;
- unerwarteter schwerer Erkrankung;
- Schwangerschaft;
- Impfunverträglichkeit;
- Bruch von Prothesen und Lockerung von
- implantierten Gelenken;
- Schaden am Eigentum;
- Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder
- Verlust des Arbeitsplatzes;
- Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung.
Weiter leistet die ERV Entschädigung, wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen,
- bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise;
- nicht genutzten Reiseleistungen;
- verlängertem Aufenthalt;
- Elementarereignissen während der Reise.
StornoPlus-Versicherung
Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (siehe oben)
Krankenrücktransport-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
Die ERV leistet Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der
- Heilbehandlungen inklusive Krankentransport bei Ausflügen in das benachbarte Ausland;
- Überführung an den Bestattungsort;
- die Rückholung von Kindern;
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 5.000 Euro;
- Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
Die Notrufzentrale der ERV ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.
Reisegepäck-Versicherung
Die ERV leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch
- Straftat eines Dritten;
- Unfall eines Transportmittels;
- Feuer oder Elementarereignisse.
- Laptops sind versichert bis insgesamt 500 Euro;
- Sportgeräte sind versichert bis insgesamt 25 % der Versicherungssumme;
- Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert.
Fahrrad-Schutz
Die ERV erstattet z. B. bei Panne oder Unfall mit dem Fahrrad die Reparaturkosten bis 100 Euro;
bei Diebstahl den Zeitwert Ihres Fahrrads bis maximal 500 Euro.
Die Versicherungssumme Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung: entspricht dem versicherten Reisepreis.
Reisegepäck-Versicherung:2.000 Euro pro Reise.
Geltungsbereich:
Versicherungsschutz besteht für die jeweils versicherte Reise in Deutschland (inkl. Kleinwalsertal). Eingeschlossen sind auch etwaige während dieser Reise stattfindende Ausflüge in das benachbarte Ausland mit einer Dauer von jeweils maximal 48 Stunden.
Selbstbeteiligung:
Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro pro Reise. Abschlussfrist Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am nächsten Werktag, möglich. Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.
hier >
