Reiseversicherung Preisvergleich
ERV Reiseversicherung der Europäischen

Der RundumSorglos-Schutz leistet im Detail:

1. Reiserücktritts-Versicherung

Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

 

2. Verspätungsschutz während der Hinreise

Wir übernehmen für Sie

  • Die Mehrkosten Ihrer Hinreise, wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden verspätet und Sie Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen
  • Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, wenn sich Ihre Hinreise wegen Verspätung mehr als zwei Stunden verzögert

3. Reiseabbruch-Versicherung

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung bei

  • Außerplanmäßiger Beendigung der Reise
  • Verlängertem Aufenthalt
  • Unterbrechung der Rundreise
  • Elementarereignissen während der Reise

4. Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Sie werden finanziell entschädigt bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für

  • Heilbehandlungen im Ausland (Stationäre und ambulante Heilbehandlungen; Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • Notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
  • Überführung bzw. Bestattung im Ausland
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall
  • Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
  • Gepäckrückholung
  • Arzneimittel-Service
  • Rückholung von Kindern
  • Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).

5. RundumSorglos-Service

Der RundumSorglos-Service hilft und berät bei nichtmedizinischen Notfällen. Wir werden u. a. aktiv bei Verlust von Reisedokumenten, helfen bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten, bei Reiserufen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder beraten bei Umbuchungen.

6. Reisegepäck-Versicherung

Sie werden finanziell entschädigt, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:

  • Straftat eines Dritten
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer oder Elementarereignisse
  • Wir erstatten die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.

7. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen.
  • Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.
  • Bevor Sie die Reise stornieren, nutzen Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV.

8. Selbstbeteiligung möglich

Der Jahres-RRV-Topschutz leistet im Detail:

1. Stornoschutz

Sie bekommen die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

 

2. Verspätungsschutz

  • Sie bekommen die Mehrkosten der Hinreise erstattet, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss.
  • Sie bekommen die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten) erstattet.

 

3. Reiseabbruch

Weiterhin werden Sie finanziell entschädigt bei:

  • Außerplanmäßiger Beendigung der Reise
  • Verlängertem Aufenthalt
  • Unterbrechung der Rundreise
  • Elementarereignissen während der Reise

 

4. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen
  • Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.
  • Bevor Sie die Reise stornieren, nutzen Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV.

 

Die Jahres-Reiserechtsschutz-Versicherung leistet im Detail:

1. Sie erhalten Unterstützung der D.A.S. in den Bereichen

  • Verkehrsrecht
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Strafrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

Dies umfasst die erweiterte Telefonberatung, den Reisedokumenten-Service, die Kostenübernahme anwaltlicher Beratung, der Gerichte und Sachverständigen und der rechtlichen Durchsetzung der Ansprüche.

 

2. Selbstbeteiligung möglich

Selbstbeteiligung 100 € je Reiserechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung entfällt, sofern der Reiserechtsschutzfall mit einer Erstberatung erledigt ist

 

 

HINWEISE

 

Reisewarnung
Aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes finden Sie
hier >

Jahres-Reiseversicherungen der ERV

Ob mit dem Flugzeug, Schiff oder Auto — Wochenendtrip oder weltweite Urlaubsreisen und Geschäftsreisen — alle Reisen bis 45 Tage sind versichert. Einmal buchen und 365 Tage sorglos genießen. Lohnt sich bereits ab zwei Reisen im Jahr! Die Jahres-Reiseversicherung der EUROPÄISCHEN ist für Einzelpersonen, Paare und Familien buchbar. Die Jahresversicherungen sind mit und ohne Selbstbehalt buchbar. Buchbar bis 30 Tage vor Reiseantritt.
Bei der ERV können ab 07.02.2011 für Buchungen von X-Veranstaltern, Reiserücktrittskostenversicherungen, sowie Pakete und Jahresversicherungen, die eine Reiserücktrittsversicherung enthalten nur noch ausschließlich über Tarife mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Dies hängt mit den hohen Stornokosten der X-Reiseveranstalter und den damit einher gehenden hohen Schadensquoten zusammen. Eine Liste der Veranstalter, die dafür in Frage kommen finden Sie hier >