Versicherungsbedingungen Jahresversicherungen
Versicherungsbedingungen Jahres-Reiserechtsschutz
Tarifübersicht Jahresversicherungen
Der RundumSorglos-Schutz leistet im Detail:
1. Reiserücktritts-Versicherung
Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann wegen
- Tod
- Schwerer Unfallverletzung
- Unerwarteter schwerer Erkrankung
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Schaden am Eigentum
- Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
- Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
- Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst
2. Verspätungsschutz während der Hinreise
Wir übernehmen für Sie
- Die Mehrkosten Ihrer Hinreise, wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden verspätet und Sie Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen
- Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, wenn sich Ihre Hinreise wegen Verspätung mehr als zwei Stunden verzögert
3. Reiseabbruch-Versicherung
Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung bei- Außerplanmäßiger Beendigung der Reise
- Verlängertem Aufenthalt
- Unterbrechung der Rundreise
- Elementarereignissen während der Reise
4. Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
Sie werden finanziell entschädigt bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für- Heilbehandlungen im Ausland (Stationäre und ambulante Heilbehandlungen; Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
- Notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
- Überführung bzw. Bestattung im Ausland
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall
- Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
- Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
- Gepäckrückholung
- Arzneimittel-Service
- Rückholung von Kindern
- Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).
5. RundumSorglos-Service
Der RundumSorglos-Service hilft und berät bei nichtmedizinischen Notfällen. Wir werden u. a. aktiv bei Verlust von Reisedokumenten, helfen bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten, bei Reiserufen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder beraten bei Umbuchungen.6. Reisegepäck-Versicherung
Sie werden finanziell entschädigt, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:- Straftat eines Dritten
- Unfall eines Transportmittels
- Feuer oder Elementarereignisse
- Wir erstatten die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.
7. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung
Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!- Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen.
- Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.
- Bevor Sie die Reise stornieren, nutzen Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV.
8. Selbstbeteiligung möglich
Der Jahres-RRV-Topschutz leistet im Detail:
1. Stornoschutz
Sie bekommen die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen
- Tod
- Schwerer Unfallverletzung
- Unerwarteter schwerer Erkrankung
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Schaden am Eigentum
- Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
- Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
- Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst
2. Verspätungsschutz
- Sie bekommen die Mehrkosten der Hinreise erstattet, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss.
- Sie bekommen die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten) erstattet.
3. Reiseabbruch
Weiterhin werden Sie finanziell entschädigt bei:
- Außerplanmäßiger Beendigung der Reise
- Verlängertem Aufenthalt
- Unterbrechung der Rundreise
- Elementarereignissen während der Reise
4. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung
Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!
- Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen
- Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.
- Bevor Sie die Reise stornieren, nutzen Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV.
Die Jahres-Reiserechtsschutz-Versicherung leistet im Detail:
1. Sie erhalten Unterstützung der D.A.S. in den Bereichen
- Verkehrsrecht
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Strafrechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Dies umfasst die erweiterte Telefonberatung, den Reisedokumenten-Service, die Kostenübernahme anwaltlicher Beratung, der Gerichte und Sachverständigen und der rechtlichen Durchsetzung der Ansprüche.
2. Selbstbeteiligung möglich
Selbstbeteiligung 100 € je Reiserechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung entfällt, sofern der Reiserechtsschutzfall mit einer Erstberatung erledigt ist
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